Jeder Netzbetreiber in Deutschland ist verpflichtet, seine Netzentgelte zu veröffentlichen – als sogenanntes Preisblatt. Für Betriebe mit RLM-Zähler steht dort, was sie pro Kilowatt Leistung (kWa) und pro Kilowattstunde Arbeit (kWh) zahlen. In der Praxis schaut kaum jemand rein – die Tabellen wirken auf den ersten Blick unübersichtlich. Dabei ist die Struktur immer dieselbe.
Wo finde ich das Preisblatt meines Netzbetreibers?
Jeder Netzbetreiber ist nach §20 EnWG zur Veröffentlichung verpflichtet. Die Preisblätter finden Sie auf der Website Ihres Netzbetreibers, meist unter Begriffen wie „Netzentgelte“, „Preisblätter“ oder „Netznutzung“. Wer Ihren Netzbetreiber ist, steht auf Ihrer Stromrechnung – das ist nicht immer derselbe wie Ihr Stromlieferant. In jedem Fall bleibt der Netzbetreiber für Sie auch bei einem Wechsel des Stromanbieters identisch. Ihm gehören die Kabel und Leitungen sowie die komplette Infrastruktur, für die Ihr Stromanbieter ein Nutzungsentgelt zahlt.
Aufbau einer Netzentgelt-Tabelle
Die Preisblätter für RLM-Kunden sind nach Spannungsebene und Benutzungsstunden gegliedert. Die wesentlichen Bestandteile:
Spannungsebene
Die erste Gliederung erfolgt nach der Spannungsebene, an der Ihr Betrieb angeschlossen ist. Die gängigsten für Industriebetriebe:
- Niederspannung (NS): Kleinere Gewerbebetriebe, typischerweise bis ca. 300 kW Anschlussleistung.
- Mittelspannung (MS): Die häufigste Ebene für mittelständische Produktionsbetriebe. Eigener Trafo auf dem Betriebsgelände.
- Umspannung MS/NS: Betrieb wird auf Mittelspannungsebene versorgt, bezieht aber auf Niederspannungsebene.
Je höher die Spannungsebene, desto niedriger die Netzentgelte – weil weniger Netzinfrastruktur genutzt wird. Auf der Stromrechnung oder im Netzanschlussvertrag steht, auf welcher Ebene Ihr Betrieb angeschlossen ist.
Leistungspreis und Arbeitspreis
Innerhalb jeder Spannungsebene finden Sie zwei Preiskomponenten:
- Leistungspreis (€/kWa): Wird mit der Jahreshöchstlast multipliziert. Fällt einmal im Jahr an, unabhängig vom Verbrauch.
- Arbeitspreis (ct/kWh): Wird mit dem Jahresverbrauch multipliziert. Steigt und sinkt mit dem tatsächlichen Energiebezug.
Benutzungsstunden-Staffelung
Das ist der Punkt, den die meisten übersehen: Die Preisblätter unterscheiden zwischen Kunden mit weniger und mehr als 2.500 Vollbenutzungsstunden pro Jahr. Manche Netzbetreiber veröffentlichen das als zwei getrennte Spalten, andere als zwei separate Tabellen.
- Unter 2.500 h/a: Niedrigerer Leistungspreis, höherer Arbeitspreis. Gut für Betriebe mit wenigen Schichten und moderatem Verbrauch.
- Über 2.500 h/a: Höherer Leistungspreis, niedrigerer Arbeitspreis. Vorteilhaft für Betriebe mit hoher Auslastung und gleichmäßigem Lastprofil.
Bei exakt 2.500 h/a müssen beide Tarifgruppen zum selben Gesamtbetrag führen – das schreibt die StromNEV vor. Aber je weiter ein Betrieb von dieser Schwelle entfernt liegt, desto größer wird der Unterschied.
Beispiel: So lesen Sie ein Preisblatt
Ein typisches Preisblatt für die Mittelspannung könnte so aussehen:
| Mittelspannung | Jahresbenutzungsdauer | |||
|---|---|---|---|---|
| < 2.500 h/a | ≥ 2.500 h/a | |||
| Leistungspreis €/kWa |
Arbeitspreis ct/kWh |
Leistungspreis €/kWa |
Arbeitspreis ct/kWh |
|
| Beispielwerte (fiktiv) | 32,50 | 3,85 | 78,20 | 1,12 |
Hinweis: Die Werte im Beispiel sind fiktiv und dienen der Veranschaulichung. Ihr Netzbetreiber veröffentlicht die gültigen Preise auf seiner Website.
Was diese Tabelle sagt:
- Ein Betrieb mit 400 kWa Jahreshöchstlast und 1.800 h/a zahlt: 400 kWa × 32,50 €/kWa = 13.000 €/a Leistungspreis + Verbrauch × 3,85 ct/kWh Arbeitspreis.
- Derselbe Betrieb mit 3.200 h/a zahlt: 400 kWa × 78,20 €/kWa = 31.280 €/a Leistungspreis, aber einen deutlich niedrigeren Arbeitspreis pro kWh.
Welcher Tarifbereich günstiger ist, hängt vom konkreten Verhältnis zwischen Verbrauch und Spitze ab. Der Netzentgelt-Rechner berechnet das automatisch.
Zusätzliche Positionen im Preisblatt
Neben Leistungs- und Arbeitspreis tauchen in Preisblättern häufig weitere Positionen auf:
- Messstellenbetrieb: Kosten für den RLM-Zähler selbst. Festbetrag pro Jahr.
- Messung: Kosten für die Datenerfassung und -übertragung.
- Blindarbeit: Entgelt für Blindleistung, die das Netz belastet ohne Nutzarbeit zu verrichten. Relevant bei Betrieben mit vielen Motoren oder induktiven Lasten ohne Kompensationsanlage.
- Entgelt für dezentrale Einspeisung: Gutschrift, wenn der Betrieb selbst Strom ins Netz einspeist (z.B. über PV oder BHKW).
Häufige Fehler beim Lesen von Preisblättern
- Netzbetreiber mit Stromlieferant verwechseln: Die Netzentgelte zahlen Sie an den Netzbetreiber, nicht an Ihren Stromlieferanten. Der Lieferant reicht sie im Regelfall durch, aber die Preise bestimmt der Netzbetreiber.
- Falsche Spannungsebene lesen: Prüfen Sie im Netzanschlussvertrag, auf welcher Ebene Ihr Betrieb angeschlossen ist. Die Preise zwischen NS und MS unterscheiden sich erheblich.
- Benutzungsstunden-Staffelung übersehen: Wer nicht weiß, ob er über oder unter 2.500 h/a liegt, liest möglicherweise die falsche Spalte – und schätzt seine Netzentgelte falsch ein.
- Jahreswerte mit Monatswerten verwechseln: Manche Netzbetreiber weisen den Leistungspreis in €/kW/Monat aus, andere in €/kW/Jahr. Faktor 12 Unterschied.
Was Sie mit dem Preisblatt anfangen können
Wenn Sie Ihr Preisblatt, Ihren Jahresverbrauch und Ihre Jahreshöchstlast kennen, können Sie Ihre Netzentgelte selbst nachrechnen. Das allein zeigt schon, ob die Rechnung Ihres Lieferanten plausibel ist.
Der nächste Schritt: Prüfen, ob Ihre Jahreshöchstlast vermeidbar hoch war – und was eine Reduktion in Euro bedeuten würde. Dafür brauchen Sie die Lastgangdaten.
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