Atypische Netznutzung: Individuelles Netzentgelt nach §19 StromNEV

Atypische Netznutzung ist eine Regelung nach §19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV, die es Betrieben ermöglicht, ein individuelles, reduziertes Netzentgelt zu erhalten. Voraussetzung: Der Betrieb verlagert seinen Stromverbrauch nachweisbar aus den sogenannten Hochlast-Zeitfenstern des Netzbetreibers heraus – also genau dann weniger Leistung bezieht, wenn das Netz am stärksten belastet ist.

Für produzierende Betriebe mit RLM-Zähler kann das eine erhebliche Entlastung bei den Netzentgelten bedeuten – vorausgesetzt, das Lastprofil passt.

Was bedeutet „atypisch“?

„Atypisch“ heißt: Der Betrieb nutzt das Stromnetz anders als der Durchschnitt. Während die meisten Industriebetriebe tagsüber zwischen 8 und 19 Uhr ihre höchste Leistung abrufen, gibt es Betriebe, deren Lastprofil genau andersherum aussieht – zum Beispiel Nachtschichtbetriebe, Kühlhäuser oder Betriebe mit stark saisonalem Produktionsmuster.

Wenn ein Betrieb in den Zeiten, in denen das Netz am stärksten beansprucht wird, nachweisbar weniger Leistung bezieht als im restlichen Jahr, entlastet er das Netz. Dafür gewährt der Netzbetreiber ein individuelles Netzentgelt – also eine Reduktion des regulären Leistungspreises.

Was sind Hochlast-Zeitfenster?

Der Netzbetreiber definiert für jede Spannungsebene sogenannte Hochlast-Zeitfenster (HLZF) – die Stunden im Jahr, in denen die Netzauslastung am höchsten ist. Diese Zeitfenster sind nach Jahreszeiten gestaffelt und variieren je nach Netz- und Umspannebene.

Typische Merkmale der Hochlast-Zeitfenster:

  • Sie liegen fast ausschließlich in Herbst und Winter – Frühling und Sommer haben bei vielen Spannungsebenen keine definierten Hochlastzeiten.
  • Die Fenster umfassen meist nur wenige Stunden pro Tag, häufig zwischen 8:00 und 20:00 Uhr.
  • Wochenenden, Feiertage und Brückentage gelten als Nebenlastzeiten – ebenso die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr.
  • Die Zeitfenster werden vom Netzbetreiber jährlich bis zum 31. Oktober für das Folgejahr veröffentlicht.
Beispiel Westnetz, Mittelspannung (inMS), 2025: Hochlast-Zeitfenster nur im Winter definiert – von 7:45 bis 9:00 Uhr und von 11:30 bis 19:45 Uhr. In Frühling, Sommer und Herbst gibt es auf dieser Ebene keine Hochlastzeiten. Ein Betrieb, der seine Produktion überwiegend in der Nachtschicht fährt, hätte auf dieser Ebene gute Voraussetzungen für atypische Netznutzung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit ein Betrieb ein individuelles Netzentgelt für atypische Netznutzung beantragen kann, müssen drei Bedingungen erfüllt sein:

1. Erheblichkeitsschwelle

Der Betrieb muss einen Jahresverbrauch von mindestens 100.000 kWh haben und über einen RLM-Zähler verfügen. Das ist für die meisten produzierenden Betriebe im Mittelstand ohnehin gegeben.

2. Nachweisbare Lastverlagerung

Der Betrieb muss anhand seiner Lastgangdaten nachweisen, dass seine höchste Leistungsaufnahme nicht in die Hochlast-Zeitfenster fällt. Entscheidend ist das Verhältnis zwischen der Leistung innerhalb und außerhalb der HLZF. Der Betrieb muss in den Hochlastfenstern signifikant weniger Leistung beziehen als in den übrigen Stunden.

3. Antrag beim Netzbetreiber

Atypische Netznutzung wird nicht automatisch gewährt. Der Betrieb muss einen formellen Antrag beim zuständigen Netzbetreiber stellen und die Lastverlagerung mit Lastgangdaten belegen. Die Genehmigung gilt in der Regel für ein Jahr und muss bei wesentlicher Änderung des Lastprofils erneuert werden.

Wie hoch ist die Ersparnis?

Die konkrete Höhe des individuellen Netzentgelts hängt vom Netzbetreiber und vom Grad der Lastverlagerung ab. Die StromNEV gibt keine feste Rabatthöhe vor, sondern legt fest, dass das individuelle Entgelt die tatsächliche Netzbelastung widerspiegeln muss.

In der Praxis bedeutet das: Je stärker der Betrieb seine Last aus den Hochlast-Zeitfenstern herausverlagert, desto höher die Reduktion. Die Bandbreite reicht von einer moderaten Senkung bis zu einer erheblichen Entlastung beim Leistungspreis.

Wichtig: Nicht jeder Betrieb profitiert. Wer im klassischen Ein- oder Zweischichtbetrieb tagsüber produziert, hat seine höchste Last typischerweise genau in den Hochlast-Zeitfenstern. Atypische Netznutzung ist dann nicht darstellbar – und der Antrag wird abgelehnt.

Für wen ist atypische Netznutzung relevant?

Typische Kandidaten:

  • Nachtschichtbetriebe: Produktion läuft überwiegend zwischen 22:00 und 6:00 Uhr. Die Hochlast-Zeitfenster tagsüber werden kaum belastet.
  • Kühlhäuser und Tiefkühllager: Hoher Grundlastanteil, aber gleichmäßig über 24 Stunden verteilt. In den HLZF keine überproportionale Last.
  • Saisonbetriebe: Produktion konzentriert sich auf Frühling/Sommer, wenn viele Spannungsebenen keine Hochlast-Zeitfenster haben.
  • Wochenendbetriebe: Wenn die Hauptproduktion am Wochenende läuft – Wochenenden sind per Definition Nebenlastzeiten.

Nicht geeignet:

  • Klassischer Einschichtbetrieb mit Produktion Mo–Fr, 6:00–16:00 Uhr
  • Betriebe mit Lastspitzen in den späten Vormittags- oder Nachmittagsstunden
  • Betriebe ohne RLM-Zähler (unter 100.000 kWh/a)

Wie finde ich die Hochlast-Zeitfenster meines Netzbetreibers?

Der Netzbetreiber veröffentlicht die HLZF jährlich bis zum 31. Oktober auf seiner Website – in der Regel unter „Netzentgelte“, „Preisblätter“ oder „Atypische Netznutzung“. Das Dokument listet die Zeitfenster nach Spannungsebene und Jahreszeit auf.

Um zu prüfen, ob Ihr Betrieb in Frage kommt, brauchen Sie zwei Dinge: das HLZF-Dokument Ihres Netzbetreibers und Ihre Lastgangdaten der letzten 12 Monate. Daraus lässt sich berechnen, wie sich Ihre Last auf die Hochlast-Zeitfenster verteilt.

Wie läuft eine Prüfung ab?

Der Ablauf in drei Schritten:

  1. Lastgangdaten beschaffen: 12-Monats-Lastgang vom Netzbetreiber anfordern (als CSV oder Excel).
  2. HLZF-Abgleich: Für jeden 15-Minuten-Wert im Lastgang prüfen, ob er in ein Hochlast-Zeitfenster fällt oder nicht. Daraus ergibt sich die mittlere Leistung innerhalb vs. außerhalb der HLZF.
  3. Bewertung: Wenn die Leistung in den HLZF deutlich unter der Leistung außerhalb liegt, ist ein Antrag aussichtsreich. Die konkrete Berechnung des individuellen Netzentgelts erfolgt durch den Netzbetreiber auf Basis der eingereichten Daten.

Der zweite Schritt – der Abgleich von 35.040 Lastgangwerten mit den saisonalen Hochlast-Zeitfenstern – ist manuell aufwändig, lässt sich aber mit einer strukturierten Analyse vollständig automatisieren.

Was hat atypische Netznutzung mit Vollbenutzungsstunden zu tun?

Atypische Netznutzung und die 2.500-Stunden-Schwelle sind zwei unabhängige Mechanismen zur Netzentgeltoptimierung. Sie schließen sich nicht gegenseitig aus. Ein Betrieb kann über 2.500 Vollbenutzungsstunden liegen und gleichzeitig ein atypisches Lastprofil aufweisen – zum Beispiel ein Dreischichtbetrieb mit Schwerpunkt Nachtschicht.

In der Praxis prüfen wir beides im Rahmen einer Lastganganalyse: Welches Tarifregime gilt, und ob zusätzlich ein individuelles Netzentgelt für atypische Nutzung in Frage kommt.

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